FAHRTECHNIK HIMMEL

Ihr Partner um Ausgeglichenheit, Sicherheit und Freude am Fahren zu erleben !

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 Fahrtechnik Himmel e.U.

Stand 1. April 2022


Das Unternehmen Fahrtechnik Himmel e.U. ist ein Einzelunternehmen des Inhabers Patrick Himmel und widmet sich im Rahmen dessen Möglichkeiten der Förderung der Verkehrssicherheit auf den Straßen, um so einen Beitrag zur Senkung der Unfallzahlen zu leisten. Die Umwelt sowie die Freude am Fahren stehen ebenso für das Unternehmen im Vordergrund, wie die Ausgeglichenheit zwischen Lenker bzw. Lenkerin, Fahrzeug und deren Umwelt. Da dieses Zusammenspiel in Zukunft, bei dieser stetig wachsenden Zahl an Verkehrsteilnehmern, immer mehr an Bedeutung gewinnen wird.


Der Unternehmensgegenstand der Firma Fahrtechnik Himmel e.U. ist daher:


  • Fahrtechnik- und Fahrsicherheitstrainings
  • Abhaltung von Individuellen Coachings
  • Abhaltung von Teambuildings
  • Veranstaltungen und Events
  • Fahrsicherheitstrainings der Mehrphasenausbildung
  • Abhaltung von Kursen, Seminarveranstaltungen und Fortbildungslehrgängen

Durchführung von Fahrtechniktrainings und Kursen sowie Abhaltung von Veranstaltungen, zu deren Durchführung bzw. Abhaltung die Firma Fahrtechnik Himmel e.U. gemäß kraftfahr- bzw. führerscheinrechtlicher Bestimmungen gesetzlich ermächtigt ist.


Ziele des Unternehmens:


Ziel der Fahrtechniktrainings unter anderem ist, das eigene Fahrzeug besser kennen zu lernen, kritische Situationen besser einschätzen zu lernen und richtig darauf zu reagieren sowie nachhaltig umweltbewusst unterwegs zu sein, woraus wiederum eine ausgeglichene und sichere Art zu fahren resultiert. Nicht zu vergessen durch die Absolvierung eines gelungenen Fahrtechniktrainings steigt auch die Freude am fahren!


Das Unternehmen Fahrtechnik Himmel e.U. bietet unter anderem folgende Lerninhalte an:


  • Theorie
  • Technik und Sicherheit
  • Slalom Parcours
  • Bremstraining
  • Ausweichmanöver
  • Kurventraining
  • Schleudern und Maßnahmen
  • Notspurwechsel
  • Aquaplaning
  • Handling-Training
  • Spritspar-Training
  • Ein- und Ausparken
  • Vorausschauendes Fahren
  • Ausgeglichenheit und Freude am Fahren

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand April 2022


  1. Allgemeines

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Internet, Mail) und telefonischen Buchungen und werden mit jeder Buchung anerkannt. Änderungen der AGB behält sich das Unternehmen Fahrtechnik Himmel e.U. vor.

1.2 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitpunkt laut unserem Angebot.

1.3 Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Inhaber schriftlich bestätigt wurden.

1.4 Die Fahrtechnik Himmel e.U. bekennt sich zu einer parteipolitischen Unabhängigkeit. Parteipolitische Werbung ist daher ausdrücklich nicht zulässig.

1.5 Das Unternehmen Fahrtechnik Himmel e.U. ist berechtigt, Fotos und sonstiges Bildmaterial (insbesondere Videos) von der Veranstaltung/Training (darin eingeschlossen Abbildungen des Teilnehmers) anzufertigen und unentgeltlich in Werbebroschüren und sonstigen Publikationen und Veröffentlichungen (insbesondere auch im Internet) zu verwenden.

1.6 Diese Zustimmung kann vom Teilnehmer jederzeit schriftlich an office@fahrtechnik-himmel.at widerrufen werden.

  1. Vertragsabschluss

2.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich (telefonisch, per Mail oder Internet) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

2.2 Der Vertrag kommt mit unserer formlosen Annahme zustande. Langt die Anmeldung bis spätestens 7 Tage vor Trainingsbeginn bei uns ein, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

  1. Teilnahmebedingungen

3.1 Auf den gemieteten Anlagen der Fahrtechnikzentren gilt die Straßenverkehrsordnung.

3.2 Während der gesamten Dauer des Trainings ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Anordnung oder die Regeln der StVO können Teilnehmer – ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr – von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

3.3 Im Falle einer Schwangerschaft ist die Teilnahme an einem Fahrtechniktraining nur auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin und nach Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung, dass die Teilnahme am Fahrtechniktraining medizinisch unbedenklich ist, möglich.

3.4 Das Unternehmen Fahrtechnik Himmel e.U. behält sich vor, Teilnehmer, bei denen der begründete Verdacht auf (Rest-) Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung besteht, ohne Rückerstattung des Kursbeitrags, von den praktischen Trainings auszuschließen.

3.5 Bei den Trainings dürfen nur Fahrzeuge ohne Spikereifen verwendet werden. Eine Ausnahme stellen spezielle Trainings auf Natureis dar.

3.6 Zum Training sind nur Fahrzeuge zugelassen, die verkehrs- und betriebssicher sind. Insbesondere ist auf den vom Hersteller empfohlenen Reifendruck zu achten.

3.7 Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren, es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Besorgung eines Leihfahrzeuges. (Bitte zeitgerecht bei der Anmeldung bekannt geben!). Bei Inanspruchnahme eines Leihfahrzeugs (PKW) kann es dazu kommen, dass dieses doppelt besetzt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in diesen Fällen der jeweils volle Kurspreis pro Teilnehmer zur Verrechnung gelangt. An der Veranstaltung dürfen nur Fahrer teilnehmen, die Inhaber einer gültigen Lenkberechtigung der jeweiligen Klasse sind. Die Lenkberechtigung ist am Kurstag vor Beginn des Trainings dem Instruktor vorzuweisen.

Ausnahmen vom Erfordernis einer gültigen Lenkberechtigung der jeweiligen Klasse sind:

  1. Die Teilnahme an Mehrphasenkursen.
  2. Das Trainieren am Verkehrsübungsplatz, wenn das Training in Begleitung eines Instruktor der Firma Fahrtechnik Himmel e.U. erfolgt.

3.8 Sämtliche Kurse und Trainings werden in Deutsch sowie bei ausreichender Nachfrage in Englisch abgehalten. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutsch- bzw. Englischkenntnisse verfügen, empfehlen wir die Beiziehung eines Übersetzers auf eigene Kosten oder einer Begleitperson, die über ausreichende Deutsch- bzw. Englischkenntnisse verfügt. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Firma Fahrtechnik Himmel e.U. vor, Teilnehmer mit nicht ausreichenden Deutsch- bzw. Englischkenntnissen aus einem laufenden Training herauszunehmen. Sobald das ausreichende sprachliche Verständnis der Anweisungen des Instruktor gewährleistet ist, kann der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

3.9 Bei sämtlichen Kursen ist die Mitnahme von Beifahrern nicht gestattet. In begründeten Fällen, kann der Leiter des jeweiligen Fahrtechnikzentrums Ausnahmen gestatten.

3.10 Das Trainieren am Verkehrsübungsplatz, ist nur mit Fahrzeugen mit österreichischem Kennzeichen möglich.

3.11 Das Anfertigen von Lichtbildern und Filmen ist am Gelände der Fahrtechnikzentren nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Zentrumsleiter erlaubt. Selbst in den Fällen genehmigter Aufnahmen ist deren Nutzung nur zu privaten Zwecken gestattet.

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Kursgebühr ist vor Beginn des Trainings auf das von der Fahrtechnik Himmel e.U. bekanntgegebene Konto zur Überweisung zu bringen bzw. direkt im Fahrtechnikzentrum beim Instruktor der Firma Fahrtechnik Himmel e.U. zu bezahlen.

4.2 In der Kursgebühr sind die Kosten für eine allfällige Übernachtung und die Verpflegung nicht enthalten.

4.3 Bei Klein- und Großgruppen, sowie Rennstrecken und Geländemieten ist die Kursgebühr binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu bezahlen.

4.4 Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen von 12% p.a. und etwaige Mahnspesen sowie etwaige Rechtsanwalts- und Inkassokosten zur Verrechnung.

4.5 Gutscheineinlösungen an Zahlungsstatt können erst nach vollständiger Bezahlung des Gutscheins akzeptiert werden.

4.6 Die Gültigkeit von Leistungsgutscheinen ist, aufgrund der notwendigen Vorhaltung der Infrastruktur zur Erbringung der Leistungen, auf fünf Jahre ab Ausstellung beschränkt.

  1. Datenschutz

5.1 Das Unternehmen Fahrtechnik Himmel e.U. garantiert, dass sie bei der Verwendung Ihrer Daten das Datenschutzgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung beachtet. Ihre bekanntgegebenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden für den Zweck der Vertragserfüllung EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet. Mit Vertragsabschluss stimmen Sie zu, dass Ihre bekanntgegebenen persönlichen Daten zum Zweck der Zusendung von Informationen und Werbeprospekten per Post und/oder per E-Mail zum Thema Fahrsicherheit und Fahrtechniktrainings verarbeitet werden sowie zum Zweck der Zusendung von Informationen und Werbeprospekten per Post und/oder per E-Mail über andere zukünftige Artikel und/oder Angebote des Unternehmens Fahrtechnik Himmel e.U. übermittelt werden.

5.2 Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit schriftlich an office@fahrtechnik-himmel.at widerrufen werden.

  1. Versicherung

6.1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung des benützten Fahrzeugs deckt vom Teilnehmer verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet wird. Auch bei fehlender Lenkberechtigung bei Teilnahmen an den in Punkt 3.7. genannten Trainings, ist ein durch den Teilnehmer verursachte Schadensfall der bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung zu melden.

6.2 Informationen zum jeweiligen Versicherungsschutz erhalten Teilnehmer je Kurssparte bei der Online-Buchung, Firmenkunden mit dem individuellen Angebot, sowie können diese der jeweiligen Buchungsbestätigung entnommen werden.

  1. Stornobedingungen
  • Ein Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung ist möglich und bedarf der Schriftform.
  • Wir behalten uns vor, bei Terminverschiebungen eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.

7.1 Konsumenten

7.1.1 Für Konsumenten gilt unabhängig vom nachfolgenden die Rücktrittsregelung gemäß § 5e KSchG, wonach ein Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen sieben Tagen ab Vertragsabschluss schriftlich zurücktreten kann. Hierbei genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.

7.2 Einzelkunden

7.2.1 Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers gelten folgende Regeln: Eine Stornierung mehr als 14 Tage vor Trainingsbeginn ist kostenfrei; innerhalb von 14 Tagen bis hin zum Tag des Trainings und bei nicht erfolgter Absage (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Nennung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich.

7.2.2 Sollten Sie innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Datum der Stornierung an, ein Training bei uns absolvieren, rechnen wir Ihnen die Stornogebühr in voller Höhe auf den Preis des Trainings an. Diese Anrechnung gilt nicht für Kurse im Rahmen von gesetzlich vorgeschrieben Ausbildungen und Kursen

7.3 Kleingruppen (bis 12 Personen)

7.3.1 Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers gelten folgende Regeln: Eine Stornierung mehr als 14 Tage vor Trainingsbeginn ist kostenfrei; innerhalb von 14 Tagen bis hin zum Tag des Trainings und bei nicht erfolgter Absage (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Nennung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich.

7.3.2 Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter / Mieter muss schriftlich per Post oder Mail erfolgen. Maßgeblich ist das Einlangen im Postfach des Unternehmens Fahrtechnik Himmel e.U., für dessen Rechtzeitigkeit der Kunde nachweispflichtig ist.

7.4 Großgruppen und Geländemieten

7.4.1 Erscheint der Veranstalter / Mieter nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, wird mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung/Kündigung im Zeitraum von 2 Monaten bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Veranstalter / Mieter 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Veranstalter / Mieter 90% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

7.4.2 Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter / Mieter muss schriftlich per Post oder Mail erfolgen. Maßgeblich ist das Einlangen im Postfach des Unternehmens Fahrtechnik Himmel e.U., für dessen Rechtzeitigkeit der Kunde nachweispflichtig ist.

7.5  Kursverschiebungen

7.5.1 Eine vom Kunden bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bekanntgegebene gewünschte Terminverlegung ist kostenlos. Wird der Wunsch nach Terminverlegung kurzfristiger geäußert, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,– verrechnet.

  1. Nutzung des Logos

8.1 Jegliche Verwendung von geschützten Kennzeichen von dem Unternehmen Fahrtechnik Himmel e.U., insbesondere Name, Firma, Marken, Logo, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.

  1. Absagen/Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen

9.1 Die Firma Fahrtechnik Himmel e.U. behält sich das Recht vor, Trainings gegebenenfalls zu verschieben oder abzusagen (z.B.: extreme/gefährdende Wetterverhältnisse, zu geringe Teilnehmerzahl), ohne dass dem Unternehmen Fahrtechnik Himmel e.U. weitere Verpflichtungen als die Rückzahlung der Kursgebühr entstehen.

9.2 Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (wie etwa witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, Innere Unruhen, Streik, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder undurchführbar, haben sowohl Sie als auch wir das Recht – abweichend von den Stornobedingungen in Punkt 7, die Veranstaltung abzusagen bzw. gegebenenfalls vorzeitig zu beenden. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine Entschädigung in angemessener Höhe (maximal der vertragliche Gesamtpreis) verlangen.

9.3 Sofern vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden – und zwar aufgrund von Umständen, die in Ihrer Sphäre liegen – ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, haben wir Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Gesamtpreis.

  1. Gewährleistung und Leistungsstörungen

10.1 Wir leisten Gewähr für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir haben das Recht, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.

10.2 Keine Gewähr leisten wir für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, deren Leistung wir lediglich vermitteln.

10.3 Sollten Leistungsstörungen auftreten, sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem bei der Veranstaltung anwesenden Instruktor/Beauftragten mitzuteilen. Befugnisse zur Abgabe rechtlicher Erklärungen haben unsere Beauftragten jedoch nicht.

10.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistungen können Sie entsprechende Minderung des vertraglichen Gesamtpreises verlangen, sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich mitzuteilen.

10.4.1 Das Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge gilt für Verbraucher im Sinne des KSchG nicht.

10.5 Wir haften für Schäden, die Ihnen durch schuldhafte Nichterfüllung unserer vertraglichen Leistungen entstehen. Hierbei ist der Schadenersatz mit der Höhe des dreifachen vertraglichen Gesamtpreises begrenzt.

  1. Haftungsbeschränkung für Sachschäden

11.1 Die Haftung für von dem Unternehmen Fahrtechnik Himmel e.U. oder deren Mitarbeitern bzw. Gehilfen verschuldete Schäden ist , – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – für Sachschäden je Schadensfall und für reine Vermögensschäden (im versicherungsrechtlichen Sinn, d.h. Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind) je Schadensfall auf eine jeweils vorgegebene Summe beschränkt.

11.2 Sofern Kraftfahrzeuge auf dem Gelände der Fahrtechnikzentren abgestellt werden, übernimmt diese und die Firma Fahrtechnik Himmel e.U. keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache am abgestellten Fahrzeug oder an anderen Vermögensgegenständen des Einstellers, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch das Personal der Fahrtechnikzentren oder der Firma Fahrtechnik Himmel e.U. grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

11.3 Werden Gegenstände eingebracht, die üblicherweise nicht in Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden (wie z.B. Dokumente, Wertpapiere, Schmuck, Schlüssel, Geld und sonstige Wertgegenstände), so erfolgt die Einbringung dieser Sachen immer auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Unternehmens Fahrtechnik Himmel e.U. bzw. deren Gehilfen.

  1. Sonstiges

12.1 Im Rahmen ihrer Zielsetzungen sucht die Firma Fahrtechnik Himmel e.U. die Zusammenarbeit mit Kooperations- bzw. Sicherheitspartnern, welche die Fahrtechnik Himmel e.U. bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen. Der Sicherheitspartner betrachtet es als seine Verpflichtung seinen Mitarbeitern bzw. Kunden gegenüber, diese bestmöglich und zielgruppengerecht zu schulen, um deren Fahrverhalten ihren Bedürfnissen entsprechend zu verbessern. Ziel ist es, dass Mitarbeiter bzw. Kunden ihr Fahrzeug besser kennenlernen, kritische Situationen besser einschätzen und richtig darauf zu reagieren lernen. Darüber hinaus soll den Mitarbeitern bzw. Kunden ein umweltbewusstes Verhalten im Umgang mit dem Fahrzeug nahegelegt werden.

12.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in 1210 Wien. Soweit dies nicht zulässig ist, ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich.

12.3 Sofern eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein sollte, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.